Singulus: BAWe stellt Prüfungen ein - Nach derzeitigem Kenntnisstand sei kein
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat die Prüfung gegen die Singulus Technologies AG im Zusammenhang mit einem möglichen Vergehen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht eingestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei kein unrechtmäßiges Verhalten des Unternehmens festgestellt worden, damit werde auch kein Bußgeldverfahren eingeleitet, hieß es in einer vwd-Meldung.

Veröffentlichungsdatum: 19.01.2001 - 12:43
Redakteur: tba
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