Wie es in einer vwd-Meldung vom Donnerstag hieß, habe der Rechtsvertreter der SdK, Rechtsanwalt Werner A. Meier von der Müncher Kanzlei Marzillier, gegenüber der Nachrichtenagentur mitgeteilt, dass er sich im Falle Häfele und Harlos unter anderem auf § 400 Aktiengesetz berufe, wonach Vorstandsmitglieder keine falschen Angaben machen dürfen. Dies sei aber in Ad-hoc-Mitteilungen vom Mai, September und November 1999 nicht der Fall gewesen, hieß es weiter.
Ziel sei es, den mehr als 200 Aktionären, die Meier derzeit vertritt und die täglich mehr würden, zu ihrer Schadensersatzsumme von mehr als 5,0 Mio. DM zu verhelfen. Außerdem möchte er einen Präzedenzfall schaffen.