Die Behörde hatte im vergangenen Jahr sowohl den angemeldeten Zusammenschluss als auch die bereits bestehende Minderheitsbeteiligung von 24,9 Prozent wegen erheblicher wettbewerbsrechtlicher Bedenken abgemahnt. Das Bundeskartellamt begründete diesen Schritt mit der marktbeherrschenden Stellung der Interseroh AG im Bereich der Entsorgung gewerblicher Abfälle, hieß es weiter.