Das Landgericht Mosbach hat in seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass der in der Hauptversammlung der Michael Weinig AG am 18. August 2000 gefasste Beschluss über die Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG nichtig ist. Dies gab das Unternehmen am Donnerstag im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt.
Des Weiteren konnte man der Meldung entnehmen, dass nach Auffassung des Landgerichts die Weinig International AG neben der Abfindung in eigenen Aktien auch eine Barabfindung anbieten hätte müssen.
Veröffentlichungsdatum:
28.12.2000
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19:01
Redakteur:
mm