Damit folge das Gericht in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2000 der Auffassung der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), die sie in einer Anfechtungsklage geltend gemacht hatte. Nach Ansicht der SdK bringe dieses Urteil eine wichtige grundsätzliche Klärung.
Es dürfe keine Interessenvermischung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geben, wie sie bei Aufsichtsratsvergütungen in der Form von Wandelanleihen entstehen können. Allein die Hauptversammlung sei berechtigt, über die Gewährung solcher Vergütungen an den Aufsichtsrat zu entscheiden, hieß es weiter.