Michael Weinig: Berufung gegen Landgerichtsurteil
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Der Vorstand der Michael Weinig AG hat
Der Vorstand der Michael Weinig AG hat beschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 28. Dezember 2000 Berufung einzulegen. Das Landgericht Mosbach hatte in dem Urteil den Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2000 über die Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG für nichtig erklärt. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der Michael Weinig AG vom Donnerstag entnehmen.
Veröffentlichungsdatum:
04.01.2001
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18:04
Redakteur:
mm