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Holzmann: Prozeß beginnt am 23. Februar
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Der Schadensersatzprozeß der belgischen
Der Schadensersatzprozeß der belgischen Finanzholding Gevaert NV gegen den Baukonzern Philipp Holzmann AG und die Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit der Prospekthaftung bei der Ende 1998 durchgeführten Holzmann -Kapitalerhöhung beginnt am 23. Februar vor der 7. Handelskammer am Landgericht Frankfurt. Ursprünglich war der Prozeßbeginn am 13. November 2000 vor der 1. Handelskammer vorgesehen, hieß es in einer vwd-Meldung.