Das Earn-out Payment, welches von der positiven Ertragskraft der Netlink B.V. im Jahr 2000 abhänge, könne ebenfalls in Aktien gezahlt werden. Der entsprechenden Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluß der Aktionäre gemäß § 3 Abs. 4 Unterabsatz 3 der Satzung der ADS System AG haben Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt. Die Fremdfinanzierung sei flexibel ausgestattet und könne durch Sondertilgungen z.B. im Rahmen einer späteren Kapitalerhöhung der ADS System AG entsprechend reduziert werden, gab ADS weiter an.