Intershop: Bundesaufsichtsamt ermittelt nicht!
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Ein Sprecher des Amtes sagte, dass keine
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat kein Verfahren gegen die Intershop Communications AG eingeleitet. Ein Sprecher des Amtes sagte, dass keine Anhaltspunkte in Bezug auf ein fehlerhaftes Verhalten vorlägen. Man habe sich den Vorgang rund um die Ad-Hoc Meldung vom 2. Januar 2001 angeschaut. Verstöße gegen die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes seien aber nicht entdeckt worden. Dies beziehe sich auch auf Insiderpraktiken, konnte man der vwd-Meldung weiter entnehmen.