Die SdK habe die Münchener Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier beauftragt, Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Weitere Anleger könnten sich dieser Klage anschließen.
Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte, dass Schadensersatzansprüche gegen die beiden ehemaligen Vorstände begründet seien. Sie verfügten zudem über Aktienpakete und Vermögen aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden könnten, hieß es in der Meldung weiter.