Der geplante Aktientausch sei der "nackte Versuch von YLine, die Beko-Aktionäre zu enteignen", daher werte Beko jeden Schritt der YLine Richtung Aktientausch jetzt als "feindliche Übernahme". Falls Beko vor Gericht "zwangsenteignet" und an YLine übergeben werden sollte, werde man den Europäischen Gerichtshof anrufen, betonte Kotauczek.
Wie es in der apa-Meldung weiter hieß, sei die Basis des Streits eine unklar abgefasste Absichtserklärung, wonach Beko etwa den Unternehmenswert der YLine nicht prüfen dürfe, nur weil das Wort "due diligence" im Letter of Intent nicht enthalten sei. Nachdem YLine eine Prüfung nicht zulasse, habe Beko vom Aktientausch Abstand genommen, so Kotauczek weiter.