Als Grund dafür gebe Beurle an, dass es börsennotierten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben sei, in jedem Quartal eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten. Die beiden stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden stellen die Absetzung des Aufsichtsrats-Präsidiums an die erste Position der Tagesordnung ihrer geplanten Sitzung. Marsoner gehe allerdings davon aus, für ein Jahr gewählt und nicht absetzbar zu sein. Sollte die Absetzung dennoch in der Dezember-Sitzung beschlossen werden, wolle Marsoner die angekündigte Kredit- und Schiedsklage einbringen, hieß es in der Meldung weiter.