YMOS: Bundesfinanzhof trifft Entscheidung
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Aus dem Urteil resultiert für das Unternehmen
Der Bundesfinanzhof hat laut mündlicher Mitteilung der Geschäftsstelle des ersten Senats im Revisionsverfahren der YMOS AG gegen das Finanzamt Offenbach am Main-Stadt zugunsten der YMOS AG entschieden. Wie es in einer Ad-hoc Mitteilung vom Mittwoch hieß, resultiere für das Unternehmen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs im Geschäftsjahr 2000 ein einmaliger positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 2 Mio. Euro.