Zum Sachverhalt habe der Sprecher gesagt, dass der Kläger, der ehemalige Vorstand und Gründer der topnet AG, Rolf Krause, bei der Übernahme des Unternehmens durch MobilCom unter anderem Rechnungen der Deutschen Telekom nicht in den topnet-Büchern ausgewiesen habe.
Gleichzeitig habe Krause allerdings versichert, korrekte und vollständige Zahlungen vorzulegen. MobilCom habe daraufhin den Teil des Kaufpreises, der durch Wandelschuldverschreibungen zu bezahlen war, eingefroren. Das Gericht habe nun MobilCom lediglich dazu verpflichtet, diese Wandelschuldverschreibungen nur dann auszustellen, wenn zugleich der Kläger eine bankübliche Sicherheit über 6,7 Mio. DM bereit halte.
Dieser Urteilsspruch sei auch erwartet worden. Dem weiteren Verlauf der Klage sehe man gelassen entgegen und werde Gegenansprüche gegen Krause geltend machen, konnte man der vwd-Meldung weiter entnehmen.