Aufgrund gesetzlicher Vorschriften hat die A. Friedr. Flender AG jedem Anteilsinhaber, der gegen den Umwandlungsbeschluß der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift erklärt, das Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten.
Der Vorstand der A. Friedr. Flender AG hat auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschlossen, das Barabfindungsangebot auf 31,00 DM / 15,85 Euro je Stückaktie festzulegen.