Der Erwerbspreis je Aktie darf den durchschnittlichen Schlußkurs der Aktien im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an jeweils drei vorhergehenden Börsentagen nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Die entsprechende Ermächtigung gilt den Angaben zufolge bis zum 8. Mai 2002.
Durch den Rückerwerb eigener Aktien will der Vorstand einen Beitrag zur Belebung des aktuell insgesamt schwachen Börsenhandels leisten und so der Aktie zu einer Steigerung ihrer Akzeptanz als Anlageform helfen. Zusätzlich erhöhe der Aktienrückkauf die Flexibilität des Vorstandes bei der Finanzierung künftiger Beteiligungsprojekte, hieß es.