Die Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf zog der Senat hingegen entgegen der Erwartung des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen vom vergangenen Freitag noch nicht zurück. Das Land Berlin sei aber dazu bereit, auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung, in der die weiteren Verpflichtungen der Energieunternehmen festgelegt werden sollen. Verhandelt werden müsse unter anderem noch, inwieweit der zukünftige HEW-Mehrheitsaktionär Vattenfall AB den Pflichten von E.ON aus dem Privatisierungsvertrag beitrete.
Geeinigt habe man sich darauf, dass die aus Bewag, HEW, Veag und weiteren Versorgern zu bildende "vierte Kraft" auf dem deutschen Energiemarkt ihren gesellschaftsrechtlichen Sitz und den wirtschaftlichen Schwerpunkt in Berlin haben soll. Zudem werde dem Kontrahenten im Streit um den Osten, der Southern Energy, die Möglichkeit gegeben, sich an der Holdingsgesellschaft mit 25,1 Prozent zu beteiligen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.