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BDAG Balcke-Dürr: Anfechtungsklage - Shareholder Value e. V. erhebt Anfechtungsklage
Der Shareholder Value e. V. hat Anfechtungsklage gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der BDAG Balcke-Dürr AG am 2. Oktober 2000 über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um mehr als das Zweifache des bisherigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Aktionäre beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Wie es in der Pressemitteilung vom Montag hieß, verfolge der Großaktionär Babcock Borsig mit der Einbringung der Babcock Borsig Power (BBP) in die BDAG ausschließlich konzernpolitische Interessen mit dem Ziel, die Kleinaktionäre aus der wachstums- und substanzstarken BDAG ohne Einsatz finanzieller Mittel hinauszudrängen. So würde sich die Beteiligung von Babcock an BDAG von bisher 67,3 Prozent auf dann 89,3 Prozent erhöhen und die aktienrechtlich bedeutende 75 Prozent-Grenze überschreiten. Der Anteil der Kleinaktionäre würde auf weniger als ein Drittel des bisherigen Anteils reduziert.

Durch die Einbringung der zusammengewürfelten und eigenkapitalschwachen BBP würden den Angaben zufolge die Kleinaktionäre aufgrund des unangemessenen Verwässerungseffekts massive Vermögensverluste erleiden. Die Bewertung der BDAG zum Börsenkurs sei unangemessen niedrig, während die BBP durch hochgerechnete Erträge in ferner Zukunft massiv überbewertet sei.

Ferner würden die Kleinaktionäre kaum noch am erwarteten hohen Emissionserlös aus dem bevorstehenden Börsengang der BDAG-Tochtergesellschaft Nordex, einem boomenden Windkraftunternehmen mit überragenden Zukunftsperspektiven, partizipieren, da Babcock durch die geplante Transaktion indirekt auch hier seinen Anteil zu Lasten der Kleinaktionäre stark erhöhe.



Veröffentlichungsdatum: 30.10.2000 - 17:29
Redakteur: rpu
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