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Neschen will in Berufung gehen - Das Gericht hatte zuvor die Kündigung von
Wie die Neschen AG heute im Rahmen einer Pressemitteilung bekanntgab, will das Unternehmen gegen das am Dienstag erlassene Urteil des Landgerichts Bückeburg im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des Vorstandsmitglieds Michael Magerstädt in die Berufung gehen.

Das Gericht hatte zuvor die Kündigung für nichtig erklärt. Der Aufsichtsrat hatte Magerstädt auf seiner Sitzung am 6. Juli 2000 abberufen. Überdies hatte die Neschen AG Magerstädt am 16. August fristlos gekündigt.

Wie es weiter hieß, sei der Gerichtsbeschluss für das Unternehmen nicht überraschend ausgefallen. Im Verfahren sei bislang bislang keine abschließende Stellungnahme eingereicht worden. Dies solle im Zuge des Berufungsverfahrens geschehen.



Veröffentlichungsdatum: 18.10.2000 - 17:30
Redakteur: rpu
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