Das Bundesausichtsamt für den Wertpapierhandel wird möglicherweise gegen i:Fao wegen falscher Angaben in der Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober ermitteln. In der Pflichtveröffentlichung hatte das am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapier- börse notierte Unternehmen die vorläufigen Neunmonatszahlen als vorläufige Zahlen für das dritte Quartal 2000 genannt. Der Kurs der Aktie stieg am Tag der Veröffentlichung um 18 Prozent.
i:Fao habe unterdessen in einer Pressemitteilung am Donnerstag den Fehler korrigiert und erklärt, die Terminologie habe nicht in die Irre führen sollen. Die Formulierung habe der früherer Mitteilungen entsprochen, hieß es weiter.
Veröffentlichungsdatum:
19.10.2000
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22:00
Redakteur:
ya