Der Vorstand der Wella AG hat beschlossen, von der erteilten Ermächtigung zum Rückkauf von Stamm- bzw Vorzugsaktien teilweise Gebrauch zu machen. Im Rahmen der bis zum 09.12.2000 laufenden Ermächtigung können eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals erworben werden.
Der von Wella gezahlte Gegenwert je Aktie darf den durchschnittlichen Einheits- kurs der Stamm- bzw Vorzugsaktien an der Frankfurter Börse an den jeweils drei vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 5 Prozent über- bzw unterschreiten.
Veröffentlichungsdatum:
24.10.2000
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22:15
Redakteur:
ya