Hochtief: Anteilserwerb ist rechtswirksam
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Der Erwerb eines 36-prozentigen Anteils am
Der Erwerb eines 36-prozentigen Anteils am Flughafen Hamburg durch die Hochtief AirPort GmbH ist rechtswirksam. Als letztes Gremium gab nun die Bürgerschaft der Stadt Hamburg ihre erforderliche Zustimmung, hieß es in einer vwd Meldung. Im Juli hatte Hochtief AirPort gemeinsam mit der irischen Aer Rianta International plc den Wettbewerb um die Teilprivatisierung gewonnen, zwei Monate später gab das Kartellamt seine Zustimmung, konnte man der Meldung weiter entnehmen.