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Foris: Freispruch - Bei Eingabe einer Kauforder über
Die Foris AG teilte heute mit, dass sämtliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden sind. Bei Eingabe einer Kauforder über 130 Foris-Aktien habe ein Bankmitarbeiter im Januar 2000 versehentlich die Wertpapierkennummer der Gesellschaft als Stückzahl eingegeben. Die nachfolgende Stornomitteilung sei beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel nicht ordnungsgemäß verarbeitet worden.

Das Aufsichtsamt habe daraufhin ohne weitere Nachforschungen die Vermutung geäußert, Vorstand und Aufsichtsrat hätten sich während der lock-up Periode unzulässig von ihren Aktien getrennt und bat die Staatsanwaltschaft, im Zuge ihrer Durchsuchungen von Firmen- und Privaträumen, Depotauszüge sicherzustellen.

Ferner habe ein gekündigter Mitarbeiter der Gesellschaft den Vorwurf erhoben, im Lagebericht 1999 seien unzutreffende Zahlen veröffentlicht worden. Die öffentliche Berichterstattung über Durchsuchung und Ermittlungen habe zu erheblichen Kursbeeinträchtigungen geführt. Vorstand und Aufsichtsrat hätten aber von Anfang an alle Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen, hieß es in der ad-hoc Mitteilung vom Dienstag.

Nachdem die Staatsanwaltschaft nunmehr die Akten geschlossen und die Ermittlungen eingestellt habe, will Foris Schadenersatzansprüche gegen das Bundesaufsichtsamt geltend machen. Nach Auffassung des Unternehmens liege hier eine eindeutige Amtspflichtverletzung vor, die einen Regreß begründe.



Veröffentlichungsdatum: 17.10.2000 - 08:03
Redakteur: rpu
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