Neschen: Fristlose Kündigung des Vorstandes n
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Das hat das Landgericht Bückeburg am
Die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds der Neschen AG Michael Magerstädt ist nichtig. Das hat das Landgericht Bückeburg am Dienstag entschieden, hieß es in einer vwd Meldung. Außerdem habe das Gericht für den zweiten Teil der Klage, Abberufung als Vorstandsmitglied, beschlossen Zeugen zu vernehmen. Der Aufsichtsrat hatte Magerstädt auf seiner Sitzung am 6. Juli 2000 abberufen. Überdies kündigte ihm die Neschen AG am 16. August fristlos, konnte man der Meldung weiter entnehmen.