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SG-Holding: Barabfindung auf 13 Euro festgelegt - Vorstand und Aufsichtsrat der SG-Holding
Vorstand und Aufsichtsrat der SG-Holding Aktiengesellschaft beabsichtigen, für den 23. und unter Umständen 24. November 2000 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser die Umwandlung der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma SG Holding AG & Co. KG vorzuschlagen. Dies gab die SG-Holding im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften hat die SG-Holding Aktiengesellschaft jedem Anteilsinhaber, der gegen den Umwandlungsbeschluss in der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift erklärt, das Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten.

Zum Zwecke der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung hat der Vorstand ein Bewertungsgutachten zum Unternehmenswert bei der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll einen Unternehmenswert von 12,60 Euro je Vorzugs-Stückaktie vorsehen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den außenstehenden Aktionären, die in der Hauptversammlung gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären, als Barabfindung einen Betrag von 13,00 Euro für eine Vorzugs-Stückaktie der SG-Holding Aktiengesellschaft anzubieten, hieß es in der Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 10.10.2000 - 09:15
Redakteur: tba
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