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Schleicher: Berufungsfrist ohne Widerspruch abgela - Die Schadenersatzklage aus dem Weyel-Konkurs
Die Schleicher & Co. International AG kann, laut einer Ad-Hoc Mitteilung, die gegen sie gerichtete Schadenersatzklage aus dem Weyel-Konkurs endgültig zu den Akten legen. Nach der erstinstanzlichen Ablehnung der Klage im August durch das Landgericht Limburg wurden in der Berufungsfrist keine Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig und es sollen keine weiteren Ansprüche an Schleicher bestehen.

Die betreffende Klage war Ende September 1999 vom Konkursverwalter der im Juni 1996 in Konkurs gegangenen früheren Schleicher-Tochtergesellschaft Weyel International GmbH eingereicht worden, weil der Gesellschaft ein Teilbetrag einer 1994 durchgeführten Kapitalerhöhung von insgesamt 4,75 Mio. DM nicht zur freien Verfügung gestanden haben soll, hieß es in der Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 12.10.2000 - 08:46
Redakteur: tba
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