Per heutiger ad-hoc Mitteilung zeigt der Vorstand im Anschluß an die am heutigen Tag durchgeführte Aufsichtsratssitzung erneut den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals von derzeit 5,5 Mio. Euro an. Nach der vom Vorstand erstellten und noch nicht abschließend geprüften Bilanz für das Jahr 1999 betrage das Kapital der Gesellschaft noch rund 1,6 Mio. DM. Es werde deswegen am 10.11.2000 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Beschlußfassungen seien auf der außerordentlichen Hauptversammlung nicht vorgesehen, hieß es.
Der Verlust des Kapitals beruht nach Unternehmensangaben auf im Jahr 1999 noch nicht erkennbaren Abschreibungen auf Bilanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens, die den operativen Gewinn von rund 1,5 Mio. DM deutlich übersteigen. Sie würden sich in der Beteiligung an der Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- AG konkretisieren, auf die ein Abschreibungsbedarf von rund 6,4 Mio. DM entstanden sei, der unter Berücksichtigung der soeben geprüften Halbjahresbilanz der Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- AG zum 30.06.2000 zu ermitteln war.
Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 1999 zu entscheiden hat, sollen Kapitalmaßnahmen beschlossen werden. Die Verhandlungen mit den Investoren seien im Gang. Aufgrund der bindenden Regelung des § 92 Aktiengesetz sei jedoch ein Zuwarten, um die Maßnahmen mit einer ordentlichen Hauptversammlung zu verbinden, nicht möglich gewesen.