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MobilCom zweifelt den UMTS-Gebührenbescheid a - Experten hätten wiederholt Zweifel an der
Die MobilCom AG hat über die MobilCom Multimedia GmbH Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eingelegt, der ihr nach der Ersteigerung einer UMTS-Lizenz zugestellt worden war. Experten hätten wiederholt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des UMTS-Versteigerungsverfahrens geäußert, hieß es in der vwd-Meldung vom Mittwoch. Nun will MobilCom offenbar eine gerichtliche Überprüfung der Lizenzgebühr veranlassen. Allerdings hatte das Unternehmen die Lizenzgebühr unter Vorbehalt fristgerecht gezahlt.

Nach Ansicht der Expertensicht würden möglicherweise Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe von UMTS-Lizenzen sowie gegen den Artikel 10 der EU-Lizenzrichtlinie vorvorliegen. Darüber hinaus würden Zweifel existieren, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit der Auktion eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe, lautete es in der vwd-Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 20.09.2000 - 21:19
Redakteur: rpu
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