Der Aufsichtsrat der Kennametal Hertel AG Werkzeuge + Hartstoffe hat, laut einer Ad-Hoc Mitteilung, in seiner Sitzung vom 25.9.2000 einstimmig einem zwischen der Kennametal Hertel AG als beherrschtem Unternehmen und der Kennametal Hertel Europe Holding GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Der für den 7.12.2000 vorgesehenen Hauptversammlung der Kennametal Hertel AG wird vorgeschlagen, dem Abschluss dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ebenfalls zuzustimmen.
Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht für die außenstehenden Aktionäre einen Abfindungsbetrag von 213,31 Euro je Vorzugsstückaktie und von 219,91 Euro je Stammstückaktie sowie eine Ausgleichszahlung von 13,92 Euro je Vorzugsstückaktie und von 13,41 Euro je Stammstückaktie vor. Der Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam, hieß es in der Meldung weiter.
Veröffentlichungsdatum:
26.09.2000
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08:20
Redakteur:
tba