Durch die Änderung wird, laut Angaben von BKN, die Position Steuern in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung korrigiert, um den sich bei einer Darstellung nach US-GAAP ergebenden höheren Steueraufwand auszuweisen. Die Erhöhung dieser Position vermindert den durch die Gesellschaft berichteten Nettogewinn nach US-GAAP um 962.000 Euro für den zum 30. Juni 2000 endenden Neun-Monats- Zeitraum.
Zweitens, der ursprünglich veröffentlichte Zwischenabschluss der Gesellschaft für das am 30. Juni 2000 endende dritte Quartal ließ Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Filmrecht (Mot) unberücksichtigt, welches die Gesellschaft an ein verbundenes Unternehmen in den USA veräußert hatte.
Aufgrund dieser Korrekturen ergibt sich ein Betriebsergebnis der Gesellschaft nach US-GAAP für den am 30. Juni 2000 endenden Neun-Monats- Zeitraum in Höhe von 1.313.000 Euro, im Vergleich zu 101.000 Euro in 1999, anstelle der ursprünglich berichteten 2.015.000 Euro, ein Nettogewinn in Höhe von 1.082.000 Euro, im Vergleich zu 142.000 Euro in 1999, anstelle von 2.375.000 Euro sowie ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von 0,14 Euro, im Vergleich zu 0,02 Euro in 1999, anstelle von 0,31 Euro auf der Grundlage von 7.696.965 ausgegebenen Aktien für sämtliche Zeiträume.