Augusta: Aktiensplit erfolgt am 18. September - Durch diese Maßnahme soll die Handelbarkeit
Die Augusta Technologie AG führt zum 18. September 2000 den angekündigten Aktiensplit 1:3 durch. Durch diese Maßnahme soll die Handelbarkeit und Liquidität der Augusta-Aktie wesentlich verbessert werden. Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juni 2000 hat nach Unternehmensangaben u.a. beschlossen, das Grundkapital von 10.225.893,87 Euro um 1.774.172,13 Euro auf 12.000.066,00 Euro aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages der in der Bilanz zum 31. Dezember 1999 ausgewiesenen Kapitalrücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.

Ferner hat die Hauptversammlung die Neueinteilung des Grundkapitals in der Weise beschlossen, daß an die Stelle einer Stückaktie drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro treten. Das Grundkapital der Gesellschaft betrage nunmehr 12.000.066,00 Euro und sei eingeteilt in 12.000.066 Stückaktien, hieß es in der ad-hoc Mitteilung vom Freitag.

Für die am 15. Februar 2000 von der Augusta Technologie AG begebene 75.000.000,00 Euro 4-Prozent-Wandelanleihe von 2000/2005 ergebe sich infolge des Aktiensplits ein Wandlungspreis je Inhaber-Stückaktie, vorbehaltlich einer zukünftigen Anpassung gemäß § 10 (Verwässerungsschutz) der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen von 42,30 Euro.

Für jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 1.000,00 Euro bestehe daher, vorbehaltlich einer zukünftigen Anpassung gemäß § 10 (Verwässerungsschutz) der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen, ein Anspruch auf 23,64 Inhaber-Stückaktien.



Veröffentlichungsdatum: 08.09.2000 - 08:05
Redakteur: rpu
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