HEW: Vorerst kein Kauf der Bewag möglich
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Das Landgericht Berlin untersagte den Verkauf mit
Das Landgericht Berlin hat, laut einer vwd Meldung, am Donnerstag erneut den Verkauf von Bewag-Anteilen durch die E.ON Energie AG an die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) untersagt. Damit bestätigte das Gericht die vom Berliner Senat erwirkte Einstweilige Verfügung. Sollte das Unternehmen gegen diese Entscheidung verstoßen, droht eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 DM. Das vor den Kartellbehörden anhängende rechtliche Verfahren zur Fusion darf E.ON aber weiter betreiben. E.ON kündigte an, gegen die Entscheidung in erster Instanz Berufung vor dem Kammergericht Berlin einzulegen.