Bewag: Gericht hat noch nicht über Verkauf en
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Es zeichnet sich eine Entscheidung im Sinne
Die mündliche Verhandlung vor dem Berliner Landgericht zum geplanten Mehrheitsverkauf der Bewag AG durch die E.ON Energie AG, an die HEW AG ist zunächst ohne Ergebnis geblieben. Allerdings zeichnete sich, laut einer vwd Meldung, eine Entscheidung im Sinne des Senates ab. Das Gericht neige dazu, die strittigen Passagen des Privatisierungsvertrages so zu interpretieren, dass eine Halteverpflichtung der Bewag-Anteile für E.ON "im Prinzip" uneingeschränkt bestehe. Der Vorsitzende Richter sagte, dass die strittigen Paragraphen im Privatisierungsvertrag unterschiedliche Interpretationen zuließen und das Gesamtwerk kein "Meisterwerk" sei.