Aktionäre, die in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll geben, sollen eine Barabfindung erhalten. Zum Zwecke der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung hat der Vorstand ein Bewertungsgutachten der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Das Abfindungsangebot werde darüber hinaus von der Ebner, Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatergesellschaft auf seine Angemessenheit hin überprüft, hieß es.