Gleichzeitig wurde neues genehmigtes Kapital geschaffen und damit ein Beschluß aus der Zeit vor dem Börsengang, der für den Fall einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht der Altaktionäre vorsah, korrigiert.
Als weiteren Punkt stimmten die Aktionäre der Umstellung des bis dato gebrochenen Geschäftsjahres der Gesellschaft auf das Kalenderjahr zu, so dass ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September 2000 bis zum 31. Dezember 2000 resultiert.