Nach Brüsseler Informationen werde durch die Festlegung von Umtauschgebühren für Eurowährungen gegen EU-Kartellrecht verstoßen. In Deutschland habe dieses Schreiben auch die Vereins- und Westbank erhalten. Demnach hat die Kommission die Bank aufgefordert, bis Anfang November 2000 eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben und die Angaben der Kommission zu kommentieren.
Die Kommission hatte die Untersuchungen eingeleitet, weil kurz nach der Einführung des Euro im Januar 1999 Beschwerden von Verbrauchern eingegangen waren. Demnach sollen Banken für den Umtausch von Währungen des Eurogebietes Gebühren gemeinsam festgesetzt haben.