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Vereins- und Westbank: EU-Unterlagen nicht vollst& - Mit der Prüfung der Sachlage könne deswe
Die Vereins- und Westbank AG hat heute die Verwarnung der Europäischen Kommission zum Vorwurf der gemeinsamen Gebührenfestsetzung für den Umtausch von Währungen des Eurogebietes nur unvollständig erhalten. Mit der Prüfung der Sachlage könne deswegen noch nicht begonnen werden, hieß es in der vwd-Meldung vom Montag. Eine Stellungnahme stellte er nach Abschluss der Prüfung in Aussicht. Die Europäische Komission hatte 17 deutsche und 15 niederländische Banken und Bankenverbände verwarnt.

Nach Brüsseler Informationen werde durch die Festlegung von Umtauschgebühren für Eurowährungen gegen EU-Kartellrecht verstoßen. In Deutschland habe dieses Schreiben auch die Vereins- und Westbank erhalten. Demnach hat die Kommission die Bank aufgefordert, bis Anfang November 2000 eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben und die Angaben der Kommission zu kommentieren.

Die Kommission hatte die Untersuchungen eingeleitet, weil kurz nach der Einführung des Euro im Januar 1999 Beschwerden von Verbrauchern eingegangen waren. Demnach sollen Banken für den Umtausch von Währungen des Eurogebietes Gebühren gemeinsam festgesetzt haben.



Veröffentlichungsdatum: 07.08.2000 - 17:23
Redakteur: rpu
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