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Kabel New Media: Verkündungstermin am 18. Aug - gütliche Einigung konnte nicht erreicht werde
Die Kammer für Handelssachen in Hamburg hat für den 18. August 2000 einen Verkündungstermin im Fall Kabel New Media AG anberaumt. Vier Kleinaktionäre hatten, laut einer vwd Meldung, Klage gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. März 2000 eingereicht, der sich auf die Einbringung der Projektor PNM AB, Stockholm, bezog. Die Hauptversammlung hatte der Übernahme der schwedischen Gesellschaft mit 99,96 Prozent zugestimmt. Das Gericht hatte zunächst die klagenden Aktionäre und Vertreter des Unternehmens angehört und den Anteileignern bis zum 31. Juli 2000 eine Frist für weitere Äußerungen eingeräumt.

Die Aktionäre haben erneut Stellung genommen, sagte Harald Ick, Justiziar von Kabel New Media. Das Unternehmen werde hierzu noch vor dem Gerichtstermin ein Statement abgeben. Die von Kabel New Media angestrebte gütliche Einigung mit den Aktionären sei indes noch nicht erreicht worden. "Das Gespräch wird aber weiterhin gesucht", so Ick.



Veröffentlichungsdatum: 01.08.2000 - 12:15
Redakteur: tba
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