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HV-Bericht FAHR Beteiligungen AG - Hauptversammlung nach mehrstündiger Diskussion ergebnislos abgebrochen

Für gewisses Aufsehen im Vorfeld sorgte bereits die Absage der ursprünglich auf den 14. Mai 2004 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der FAHR Beteiligungen AG wenige Tage vor dem Termin. Auffällig war vor allem ein Tagesordnungspunkt, welcher die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Nill beinhaltete. Für den 29. Juli 2004 lud die Gesellschaft erneut zu einer Hauptversammlung ein, die in diesem Jahr in den Räumen des Unternehmens am Firmensitz in der Dillenburger Straße im Kölner Stadtteil Kalk stattfand. Zur Versammlung hatten sich rund 30 Aktionäre und Gäste eingefunden, darunter Alexander Langhorst von GSC Research.



Die Hauptversammlung wurde von Rechtsanwalt Dr. Stefan Feuerstein eröffnet, welcher unter Hinweis auf die Satzung der Gesellschaft das Auditorium darüber informierte, dass sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch dessen Stellvertreter angesichts mangelnder Sprachkenntnisse die Versammlung nicht selbst leiten werden und dass daher gemäß Satzung der Vertreter des Mehrheitsaktionärs die Versammlung eröffnet und einen Versammlungsleiter wählen lässt. In diesem Zusammenhang wies Dr. Feuerstein darauf hin, dass er 8.860.888 Aktien der Gesellschaften Sutton Park International Limited, Bridgetown Barbados (6.015.985 Stücke) sowie der MFC Merchant Bank S.A. (2.844.903 Stücke) mit Sitz in Appenzell vertritt und damit unstreitig die Mehrheit der Aktien repräsentiert.



Gegen diese Feststellung erhob sich Widerspruch seitens der Aktionäre Karl-Walter Freitag und Herrn Rodert, welche Einsicht in die bestehenden Vollmachten sowie das Teilnehmerverzeichnis verlangten. Nach einigen Diskussionen zu diesem Sachverhalt schlug Dr. Feuerstein in Erledigung des weiteren Prozederes seine Wahl zum Versammlungsleiter vor und ließ die Präsenz mit 8.937.772 Aktien feststellen. Im Rahmen dieser Abstimmung wurde Dr. Feuerstein mit 8.911.788 Jastimmen gegen 25.984 Neinstimmen zum Versammlungsleiter gewählt. Gegen diese Wahl wurde seitens Herrn Freitag, handelnd für die Metropol Grundstücks- und Vermögensverwaltung, sowie Herrn Rodert Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklärt. Nach Erledigung der weiteren Formalien und Hinweise, der Entschuldigung der krankheits- bzw. terminbedingt verhinderten Organmitglieder erteilte der Versammlungsleiter dem Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Schweinshaupt das Wort.


Bericht des Vorstands



Nach der Begrüßung des Auditoriums führte Herr Schweinshaupt aus, dass die Erholung der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2003 weitere Fortschritte gemacht hat und dass sich das Investitionsklima im Vorjahresvergleich spürbar verbessern konnte. Die Konzernsparte Industrie-Anlagenbau, repräsentiert durch die Humboldt Wedag-Gruppe, konnte im Berichtszeitraum auf ihren Stärken aufbauen und sich dadurch gegen den nach wie vor schwachen Verlauf der Weltkonjunktur behaupten. Insbesondere im zweiten Halbjahr haben sich diese Bemühungen nach Vorstandsangabe in einem deutlich gestiegenen Auftragseingang niedergeschlagen, die insgesamt als positiv zu bezeichnende Geschäftsentwicklung habe sich jedoch noch nicht auf die Ertragslage auswirken können.



Planmäßig entwickelt sich nach Verwaltungsangabe auch das Großprojekt Zellstofffabrik Stendal (ZSG) auf dem Gelände der Tochtergesellschaft. Derzeit geht der Vorstand davon aus, dass die Anlage wie geplant im vierten Quartal 2004 in Betrieb genommen wird. Zusammenfassend stellte Herr Schweinshaupt fest, dass die FAHR Beteiligungen AG nach der Neuausrichtung der vergangenen Jahre das Geschäftsjahr 2003 dazu genutzt hat, die Verschuldungstruktur der Unternehmensgruppe abzubauen und diese weiter zu konsolidieren.



Anschließend nannte Herr Schweinshaupt die wesentlichen Eckdaten des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003. So lag der Konzernumsatz bei 83,4 nach 141,9 Mio. EUR im Vorjahr, wobei der Rückgang im Wesentlichen auf Umsatzrückgänge im Segment Anlagenbau zurückzuführen ist, welcher die schwachen Auftragseingänge der beiden Vorjahre reflektiert. Die Tochtergesellschaft AIG Altmark Industrie AG hat im Berichtsjahr keine größeren Verkäufe getätigt. Trotz eingeleiteter Kostensenkungsmaßnahmen musste im Berichtsjahr, bedingt durch die insgesamt schwache Auslastung im Industrieanlagenbau, ein operativer Verlust hingenommen werden.



Erträge wurden im Berichtsjahr laut Vorstand aus der Restrukturierung der Gesellschafterstruktur, durch den ergebnisneutralen Verkauf eines Investments zur Ablösung von Krediten sowie durch Forderungsverzichte von Altgesellschaftern bei der AIG erzielt. Zur Rückführung bereits an diese Altgesellschafter geleisteter Zahlungen wurden von diesen Aktien der FAHR AG gewährt, welche anschließend mit gutem Erfolg am Markt platziert werden konnten. Zusammen mit sonstigen betrieblichen Erträgen bei der Humboldt Wedag AG konnte ein nahezu ausgeglichenes Konzernergebnis von 0,4 Mio. EUR erzielt werden.



Die Bilanzsumme ist gegenüber 2002 von 136,5 auf 114,9 Mio. EUR zurückgegangen, die liquiden Mittel haben aufgrund des geringen Geschäftsvolumens um 7,6 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR zum Bilanzstichtag abgenommen. Hinsichtlich der näheren Details zum Jahresabschluss verwies der Vorstand auf den ausliegenden Geschäftsbericht, der zudem beim Unternehmen unter der unten genannten Anschrift angefordert werden kann.



Das für die Gesellschaft nach wie vor bedeutendste Segment ist der Anlagenbau, der durch die KHD Humboldt Wedag-Gruppe repräsentiert wird. Bei dieser Tochtergesellschaft handelt es sich nach Vorstandsangabe um ein international aufgestelltes Unternehmen mit Fertigungskapazitäten in Köln sowie mit Tochtergesellschaften in Bochum und Kalkutta, Indien. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über Vertriebsgesellschaften in den USA, in Südafrika, Australien und Indien sowie über Vertretungen in aller Welt. Im FAHR-Konzern ist die KHD Humboldt Wedag AG für die Führung aller operativ tätigen Geschäftseinheiten des Industrieanlagenbaus zuständig. Dank der Verbesserung des weltweiten konjunkturellen Umfelds konnte der Auftragseingang um 46 Prozent auf 133 Mio. EUR gesteigert werden.



Bedingt durch das Wachstum in den wichtigen weltweiten Wirtschaftsregionen nimmt der Zementverbrauch dort deutlich zu und kann nicht durch die bestehenden Kapazitäten gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund gehen sowohl die Verwaltung als auch Marktbeobachter von einem langfristigen jährlichen Wachstum um 3 Prozent weltweit aus. Eine Sonderstellung nimmt in diesem Kontext laut Vorstand der chinesische Markt ein, welcher seit nun mehr als zehn Jahren auf ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von rund 8 Prozent zurückblickt und zudem eine Sonderkonjunktur durch die Vorbereitung der Olympiade 2008 in Peking aufweist. In dieser Situation steht derzeit, so Herr Schweinshaupt weiter, der Ersatz der noch überwiegend dominierenden Schachtöfen durch moderne Produktionslinien mit umweltfreundlicher Technologie an. Neben der Region Fernost hat sich nach Ende des Irak-Kriegs auch die Nachfrage im gesamten Nahen und Mittleren Osten spürbar belebt.



Die zweite Säule des FAHR-Konzerns ist der Immobilien-Bereich, welcher im Wesentlichen durch die AIG Altmark Industrie AG mit Sitz im sachsen-anhaltinischen Arneburg repräsentiert wird. Das Unternehmen besitzt und verwaltet nach Vorstandsangabe eines der größten zusammenhängenden Industriegebiete Europas, in dem derzeit eine Zellstofffabrik mit einem Investitionsvolumen von rund 1 Mrd. EUR errichtet wird, die noch in diesem Jahr in Betrieb gehen wird. Ausgehend von dieser Initialinvestition eignet sich das Industriegebiet nach Einschätzung von Vorstandsmitglied Schweinshaupt hervorragend für die weitere Ansiedlung von Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie zur Nutzung von Synergien sowie von energieintensiven Betrieben, die den vorhandenen Energieüberschuss nutzen können.



Im Berichtsjahr konnte die AIG angesichts der Fortschritte bei der Errichtung der Zellstofffabrik die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung um 51,3 Prozent ausweiten, die Grundstücksverkäufe blieben jedoch deutlich hinter den Vorjahreswerten zurück. Grundsätzlich zeigte sich Herr Schweinshaupt optimistisch, dass die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in der nahen Zukunft wieder zunehmen werden.



Laut Verwaltung wurden darüber hinaus bei einigen der im Jahre 2002 abgeschlossenen Grundstücksverkäufe die Fristen für die Kaufpreiszahlung den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Hintergrund dieser Maßnahme ist nach Angabe von Herrn Schweinshaupt, dass die Zahlungen erst erfolgen, wenn die Grundstücke durch die AIG pfandfrei gemacht wurden. Dies bedeutet jedoch auch, so der Vorstand weiter, dass mit einem Mittelzufluss aus den Beteiligungen erst nach Ansiedlung eines weiteren industriellen Großprojekts sowie der Ablösung der kurz- und mittelfristigen Darlehen gerechnet werden kann. Derzeit befindet sich die Verwaltung in Verhandlungen mit potenziellen Interessenten für Grundstücksflächen.



Mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wurde unter Bezugnahme auf die Vergleichsvereinbarung aus dem Jahre 2000 die vertraglich vereinbarte Entschuldung der AIG in einer Ergänzungsvereinbarung neu geregelt. Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung ist, dass die erlassene Forderung über 5,1 Mio. EUR wieder auflebt, wenn nicht bis Ende 2003 Investitionen im Volumen von 613,5 Mio. EUR nachgewiesen werden und das Zellstoffwerk nicht spätestens im Dezember 2004 in Betrieb geht bzw. die Arbeitsplatzvereinbarung nicht eingehalten wird. Laut Herrn Schweinshaupt hat die AIG der BvS per 23. Dezember 2003 Investitionen in einer Höhe von 620 Mio. EUR nachgewiesen, die Richtigkeit des Nachweises wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.



Zufrieden zeigte sich Herr Schweinshaupt mit Blick auf den Start der Gesellschaft in das laufende Geschäftsjahr. So konnte der Geschäftsbereich Industrieanlagenbau den positiven Trend beim Auftragseingang aus dem Vorjahr fortsetzen, und in der ersten Jahreshälfte konnte mit einem Volumen von 140 Mio. EUR bereits das gesamte Vorjahresniveau übertroffen werden. Bedingt durch die Bilanzierung gemäß HGB wird sich diese Entwicklung nach Vorstandsauskunft im Wesentlichen erst im Jahresabschluss 2005 widerspiegeln, wenn die fertiggestellten Aufträge abgerechnet werden können.



Mit Blick in die Zukunft rechnet die Verwaltung mit einem nachhaltig hohen Projektvolumen und einer weiteren signifikanten Steigerung des Auftragseingangs im weiteren Jahresverlauf. Durch den Aufbau bedeutender Engineering-Kapazitäten für das Zementgeschäft in Indien ist es der KHD möglich, so Herr Schweinshaupt weiter, ein Low Cost-Element in die Angebote einzubauen, wodurch sich das Management eine Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten verspricht. Für das Geschäftsjahr 2004 wird ein positives Ergebnis aus dem Anlagenbau erwartet. In der AIG werden die laufenden Kosten derzeit dank der deutlich verbesserten Vermietungsstände durch die Einnahmen abgedeckt, und durch den im vierten Quartal erwarteten Start der Zellstoffproduktion ist aus Verwaltungssicht nach aktuellem Sachstand auch der endgültige Forderungsverzicht seitens der BvS gesichert.



Abschließend berichtete Vorstandsmitglied Schweinshaupt über die im ersten Quartal 2004 eingetretenen Veränderungen in der Aktionärsstruktur des Unternehmens. Laut Mitteilung an die Gesellschaft verfügt die MFC Bankcorp über eine Mehrheitsbeteiligung an der FAHR und will die weitere Entwicklung der Gesellschaft als aktiver Aktionär unterstützen. Dabei soll der Hauptfokus auf dem gezielten Ausbau des Industrieanlagengeschäfts liegen. Mit der vorgeschlagenen Namensänderung in MFC Industrial Holdings AG soll die Einbindung des Unternehmens in die MFC-Gruppe auch gegenüber dem Markt dokumentiert werden.


Allgemeine Aussprache



Vor Eintritt in die allgemeine Aussprache entspann sich eine weitere Diskussion zwischen den Aktionären Freitag und Rodert hinsichtlich der in der Zwischenzeit offengelegten Bevollmächtigung von Herrn Dr. Feuerstein. Herr Freitag zitierte die Unterlagen dahingehend, dass ein Herr Schweitzer bevollmächtigt sei, der wiederum einen Rechtsanwalt Dr. Scholl aus der Kanzlei Herzog Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main Vollmacht erteilt hat. Zu diesem Sachverhalt erklärte Rechtsanwalt Dr. Scholl, der dem Versammlungsleiter als rechtlicher Berater zur Hand ging, er habe Dr. Feuerstein eine Vollmacht erteilt, zudem sei der Vorgang der Verwaltung bekannt, und somit sei die von Herrn Freitag und Herrn Rodert vorgebrachte Kritik irrelevant. Auf Bitten von Herrn Freitag wurden Kopien der Vollmacht zur Niederschrift des Notars genommen, um, wie es Herr Freitag formulierte, "einer nachträglichen Veränderung der Beweislage vorzubeugen".



Als erster Redner ergriff sodann Herr Tüngler, Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), das Wort und zeigte sich entsetzt über den Beginn und den bisherigen Verlauf der Hauptversammlung. Deutliche Kritik übte der Aktionärsschützer an der Informationspolitik des Unternehmens angesichts auf der Internetseite nicht zu findender Geschäftsberichte und sonstiger Informationen. In seinen fünf Jahren bei der DSW habe er sich noch nie so schlecht informiert gefühlt wie bei der FAHR Beteiligungen AG, und er mahnte in diesem Punkt dringend Verbesserungen an. Zu diesem Themenkomplex führte die Verwaltung in der weiteren Diskussion aus, dass auf den Internetauftritt der Gesellschaft aus Kostengründen verzichtet werden soll. Herr Schweinshaupt erinnerte diesbezüglich daran, dass es sich bei der Gesellschaft um ein mittelständisch geprägtes Unternehmen handelt.



Im Zusammenhang mit dem Einstieg des neuen Großaktionärs erkundigte sich Herr Tüngler nach der Höhe des noch vorhandenen Streubesitzes sowie den möglicherweise geplanten strategischen Änderungen im Zuge der Einbindung von FAHR in die MFC-Gruppe. Nach Auskunft von Herrn Schweinshaupt beläuft sich der Streubesitzanteil nach Unternehmensinformationen auf rund 3,7 Prozent. Im Zuge des Einstiegs von MFC soll die FAHR als reine Holdinggesellschaft ausgerichtet werden, um die dort anfallenden Kosten auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Die hierzu erforderlichen Umstrukturierungen befinden sich derzeit in der Prüfungsphase, den bereits im Vorfeld geäußerten Vermutungen, dass ein Verkauf der AIG-Beteiligung geplant ist, erklärte der Vorstand eine klare Absage.



Ferner wollte Herr Tüngler die Hintergründe für die Absage der auf den 14. Mai 2004 einberufenen Hauptversammlung wissen. Hauptgrund für die Verschiebung des Termins war laut Herrn Scheinshaupt die in der neuen Tagesordnung enthaltene Schaffung eines genehmigten Kapitals. Auf weitere Nachfrage im Verlauf der Debatte erklärte der Vorstand weiter, dass die ursprünglich vorgesehene Abberufung von Aufsichtsratsmitglied Nill inzwischen obsolet geworden ist, da dieser sein Ausscheiden aus dem Kontrollgremium mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2003 erklärt hat.



Ein weiterer wichtiger Themenkomplex der insgesamt fast fünfstündigen Diskussion, welche zwischenzeitlich für etwas über eine Stunde unterbrochen werden musste, um der Verwaltung Gelegenheit zu geben, Antworten auf die Vielzahl gestellter Fragen vorzubereiten, war die Zukunft der freien Aktionäre im Unternehmen. Zu dieser Fragestellung erklärte der Vorstand, der Verwaltung seien die weiteren Pläne des Großaktionärs mit der Gesellschaft nicht bekannt. Ferner liegen der Verwaltung nach Aussage von Herrn Schweinshaupt jedoch keine Informationen darüber vor, dass ein Squeeze-out der Streubesitzaktionäre geplant ist. Angesichts des Umstands, dass kein einzelner Aktionär über eine Beteiligung von über 95 Prozent der Aktien verfügt, wäre eine solche Maßnahme derzeit auch gar nicht so ohne Weiteres umzusetzen. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Auskunft zu diesem Punkt dahingehend konkretisiert, dass seitens des Mehrheitsaktionärs an einen solchen Schritt nicht gedacht wird.



Nähere Detailangaben erbat Herr Tüngler auch in Bezug auf die zum Jahresende 2003 erzielte Schuldenregulierung mit ehemaligen Aktionären und Privatpersonen, die auf Forderungen in Höhe von knapp 2,1 Mio. EUR gegen Gewährung eines Besserungsscheins verzichtet hatten. Eine Rückzahlung dieser Forderungen kann laut Herrn Schweinshaupt erst dann erfolgen, wenn die Gesellschaft über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Nettogewinn ausweist, der freie Cashflow ausreicht, um die Unternehmensfinanzierung für zwölf Monate sicherzustellen und die Schulden gegenüber der KHD reduziert werden konnten.



Des Weiteren erkundigte sich Herr Tüngler nach dem aktuellen Stand bei der geplanten Errichtung einer Müllverbrennungsanlage in Zusammenarbeit mit dem E.ON-Konzern auf dem Gelände der AIG. Nach Vorstandsangabe lässt sich dieses Projekt nicht in der ursprünglich angedachten Form realisieren, und seit einigen Tagen laufen Gespräche mit den übrigen Gesellschaftern hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Das Ergebnis dieser Gespräche ist laut Vorstand jedoch noch unklar.



Auf die Frage nach noch bestehenden Beraterverträgen mit Organmitgliedern antwortete Herr Schweinshaupt, dass in der Vergangenheit mit den beiden Aufsichtsräten Zilkens und Witter entsprechende Verträge bestanden haben, das neue Management des Unternehmens habe diese Verträge jedoch im Rahmen der Aufräumarbeiten beendet, und mit den amtierenden Aufsichtsräten bestünden keinerlei Beratungsverträge.



Als nächster Redner meldete sich Aktionär Rodert aus Köln zu Wort, der sich dem Auditorium als Notar vorstellte. Seine Fragen beschäftigten sich im Wesentlichen mit einer Vielzahl von Detailfragen zu der in der Vergangenheit durchgeführten Kapitalerhöhung. Die Provisionen für die Kapitalmaßnahme in einem Volumen von 13 Mio. EUR beliefen sich laut Verwaltungsangabe auf 3,1 Mio. EUR, die in 1,9 Mio. EUR als Gebühr für die Merchant Bank und in 1,2 Mio. EUR als Platzierungsgebühr zu unterteilen sind. Zum damaligen Zeitpunkt war die transaktionsbegleitende MFC Merchant Bank noch nicht Aktionär der Gesellschaft. Neben den genannten Gebühren sind die ansonsten üblichen Aufwendungen entstanden, darunter unter anderem ein Aufwand von 27 TEUR für die Beratung durch das damalige Aufsichtsratsmitglied Dr. Lenz.



Weiteren erheblichen Klärungsbedarf konstatierte Herr Rodert mit Blick auf die 13,5 Mio. EUR an Forderungen gegenüber Grundstücksverwaltungsgesellschaften (sogenannte A-B-C-Gesellschaften) mit einem gezeichneten Kapital von gerade einmal 37,5 TEUR. Laut Vorstand wurden die Grundstücke an eine Westwood Corp. mit Sitz auf den Marshall-Inseln veräußert, die Kaufpreise sind bislang jedoch noch nicht gezahlt worden, da die Grundstücke noch nicht lastenfrei sind. Befragt nach der Ermittlung der Kaufpreise erklärte Herr Schweinshaupt, dass diese anhand der gültigen Bodenrichtwertkarte ermittelt wurden und sich in der Nähe dessen bewegen, was auch für die von der Zellstofffabrik genutzten Flächen bezahlt wurde.



Ferner erkundigte sich Herr Rodert nach der Besicherung dieser Forderungen sowie der Werthaltigkeit des entsprechenden Bilanzansatzes. Der Wertansatz von 13,5 Mio. EUR ist nach Aussage von Herrn Schweinshaupt korrekt und die Bilanzierung in der vorgenommenen Form ebenfalls korrekt. Ein Wertgutachten zur Prüfung des Bilanzansatzes wurde nicht erstellt.



Befragt nach der Zusammensetzung der Vorstandsbezüge in einer Größenordnung von 418 TEUR im Konzern und dem Verhältnis von fixer und variabler Vergütung antwortete der Vorstand, dass darin sowohl fixe als auch variable Komponenten enthalten sind. Die Höhe der Tantieme-Zahlung wird dabei, so der Vorstand weiter, vom Aufsichtsrat nach billigem Ermessen festgesetzt. Das Ausscheiden von Herrn Heinen aus dem Vorstand mit Wirkung zum 31. März 2004 stand im Zusammenhang mit den Veränderungen im Aktionariat, eine Abfindung wurde laut Verwaltungsangabe nicht gezahlt.



Besorgt zeigte sich Aktionär Rodert zudem darüber, wie das Geschäft der FAHR Beteiligungen AG finanziert werden soll, nachdem der bestehende Cash-Pool mit der KHD aufgelöst werden musste. Nach Angabe von Herrn Schweinshaupt existiert im Konzern kein Cash-Pool, bei den Verbindlichkeiten der FAHR in Höhe von etwas über 20 Mio. EUR handelt es sich um ein Darlehen der KHD, welches durch die zufließenden Zahlungen aus Grundstücksabverkäufen in Arneburg zurückgeführt werden wird. Ein Problem mit der bestehenden Landesbürgschaft für die KHD existiert laut Verwaltung nicht, das Darlehen wurde im Rahmen der Ausreichung der Bürgschaft seitens des Landes explizit genehmigt. Auf Nachfrage erläuterte der Vorstand, dass das Darlehen durch Verpfändung der von FAHR gehaltenen AIG-Aktien besichert ist, deren Beteiligungsbuchwert in der Bilanz sich auf 19,2 Mio. EUR beläuft.



Als nächster Redner ergriff Aktionär Karl-Walter Freitag aus Köln das Wort und konstatierte, dass bei der Gesellschaft so Einiges "im Argen liegt". Zudem bezweifelte er nachhaltig die Geschäftsfähigkeit des Unternehmensvorstands. So habe er kurz nach Einberufung der Hauptversammlung die Verwaltungsräume der Gesellschaft aufgesucht, um sich dort, wie durchaus üblich und rechtlich zulässig, einen Geschäftsbericht des Unternehmens aushändigen zu lassen.



Wie Herr Freitag weiter ausführte, hat er sich zu diesem Zwecke beim Pförtner nach dem Aufenthaltsort des Vorstands, welcher seiner Ansicht nach der korrekte Ansprechpartner im Unternehmen für die Beziehungen zu den Anteilseignern ist, erkundigt und um Einlass gebeten. Nachdem man ihn zunächst in die zweite Etage des Gebäude verwiesen hat, hat er dort den Vorstand nicht angetroffen und wurde von einer Mitarbeiterin in den dritten Stock verwiesen, wo er schließlich einen Geschäftsbericht mitgenommen hat.



Wenige Tage nach seinem Besuch hat er ein Schreiben der Gesellschaft erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, sich unter Vorspiegelung eines bestehenden Termins in das Gebäude eingeschlichen und einen Bericht entwendet zu haben. Neben diesen Vorwürfen, die vom Vorstandsmitglied Schweinshaupt unterzeichnet waren, wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt und die Stellung einer Strafanzeige angedroht.



Herr Freitag wies die Darstellung der Verwaltung als falsch zurück und bezeichnete das Vorgehen der Verwaltung als seltsamste Form der Investor Relations, die ihm bislang begegnet sei. Die von Herrn Freitag verlangte Nennung des zuständigen Mitarbeiters bzw. Rechtsberaters wurde seitens der Verwaltung verweigert, bei dem sich zu diesem Punkt entwickelnden Wortgefecht kam es auch zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen Herrn Freitag und Herrn Dr. Scholl, dem Rechtsberater der Gesellschaft, in dessen Verlauf Herr Freitag den Versammlungsleiter aufforderte, dass sich die Rechtsberater, die keine offizielle Funktion ausüben, sich aus der Versammlungsführung heraushalten sollten.



Der von Herrn Freitag geforderte Abhängigkeitsbericht ist nach Angabe des Vorstands nicht erforderlich und wurde daher auch nicht erstellt. Die von Herrn Freitag mit Bezug auf die Gebühren für die Kapitalerhöhung in den Raum gestellte mögliche Einlagenrückgewähr zu Gunsten von MFC wurde seitens der Verwaltung explizit zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt der damaligen Kapitalmaßnahmen, so Herr Schweinshaupt weiter, sei MFC noch kein Anteilseigner der Gesellschaft gewesen.



Angesichts der nach dem Geschmack von Herrn Freitag ausweichenden Antworten der Verwaltung forderte er die Herausgabe des Prüfberichts, da er die Vermutung habe, dass beim Unternehmen möglicherweise "Leichen im Keller" liegen. Ebenfalls forderte er seitens der Verwaltung eine Bestätigung darüber, dass die Meldungen von MFC gegenüber der amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt sind. Die Herausgabe des Prüfberichts wurde seitens des Vorstandes abgelehnt.



Näheren Erläuterungsbedarf meldete Herr Freitag ferner mit Blick auf die Vereinbarung mit der BvS hinsichtlich des endgültigen Wegfalls der Verbindlichkeit in Höhe von 5,1 Mio. EUR an. Laut Vorstandsangabe liegt dem Unternehmen bereits eine mündliche Zusage darüber vor, dass die nachgewiesenen Investitionen von 620 Mio. EUR seitens der Behörde akzeptiert werden, um eine schriftliche Bestätigung dieses Sachverhaltes bemühe man sich derzeit.



Besorgt zeigte sich Aktionär Freitag hinsichtlich der weiteren Unternehmensfinanzierung sowie der Maßnahmen zur Erreichung des betriebsnotwendigen auskömmlichen Cashflows. Bei der ebenfalls angesprochenen Verlängerung der gewährten Bankdarlehen handelt es sich laut Vorstand um einen laufenden Prozess, seitens der Bank werden die gewährten Kredite in der Regel um 90 oder 180 Tage verlängert. Ein weiter verbesserter Cashflow in der AIG soll nach Vorstandsangabe durch eine stetige Verbesserung der Mieteinnahmen sowie die Fortsetzung der eingeleiteten Maßnahmen für eine strikte Kostenkontrolle erzielt werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Mittelzuflüsse durch den Abverkauf von Grundstücken erwirtschaftet werden. Dabei handelt es sich nach Auskunft von Versammlungsleiter Dr. Feuerstein jedoch um ein mittel- bis langfristiges Geschäft.



Auf Nachfrage wurden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei der Humboldt Wedag AG wie nachfolgend angegeben aufgeschlüsselt: Dienstleistungen (3,1 Mio. EUR), Frachten (2,1 Mio. EUR), Versicherungen (1,6 Mio. EUR), Mieten (1,6 Mio. EUR), Gebühren (1,1 Mio. EUR), Währungsdifferenzen (0,5 Mio. EUR) sowie weitere Aufwendungen für Tochtergesellschaften in Gesamthöhe von 4,8 Mio. EUR. Größte Positionen waren dabei Indien mit 1,5 Mio. EUR, die US-Tochter mit 0,9 Mio. EUR sowie HBZ mit 0,6 Mio. EUR.



Im weiteren Verlauf der Debatte entspann sich dann noch eine Diskussion über die Meldungen des Anteilsbesitzes an der FAHR Beteiligungen AG gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Herr Freitag bezog sich bei seiner erneuten Wortmeldung auf eine Beteiligungsbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger, in der eine Beteiligung seitens der MFC Bankcorp Ltd., Whitehors, Yukon sowie der Sutton Park Limited gemeldet wurde, nicht jedoch seitens der MFC Merchant Bank S.A., wie einleitend seitens der Verwaltung ausgeführt. Herr Freitag forderte bezüglich dieses Sachverhalts ergänzende Ausführungen seitens der Verwaltung und drohte, bei nicht zufriedenstellenden Auskünften die amerikanische Wertpapieraufsicht SEC zu kontaktieren, um die gewünschten Informationen zu erhalten.



Nach Ansicht der Verwaltung sind die vorliegenden Beteiligungsmeldungen korrekt. Dennoch wurde an diesem Punkt, die allgemeine Aussprache war bereits beendet, die Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter nach Anweisung der Vertreter des Mehrheitsaktionärs im Aufsichtsrat abgebrochen. Laut Dr. Feuerstein soll die Hauptversammlung nun erneut einberufen und in wenigen Wochen erneut abgehalten werden.


Fazit



Etwas unvermittelt kam er doch schon für den Beobachter, gemeint ist hier der Abbruch der Hauptversammlung der FAHR Beteiligungen AG auf Geheiß des Aufsichtsratsvorsitzenden und Vertreters des Großaktionärs gegen 22 Uhr nach mehrstündiger Diskussion und zu einem Zeitpunkt, da die Wortmeldungen eigentlich für beendet erklärt wurden. Insgesamt ist es aus Sicht der Anteilseigner als sehr traurig zu bewerten, welches Bild vom Unternehmen durch den Besuch der Hauptversammlung entstanden sein dürfte. Zumindest auf der operativen Seite gibt es dank deutlich anziehender Auftragseingänge, die bereits zum Halbjahr das gesamte Vorjahresniveau übertreffen, erfreuliche Tendenzen zu vermelden.



Problematisch aus Sicht des Verfassers wie auch verschiedener Anteilseigner ist sicherlich die sehr zurückhaltende Zurverfügungstellung von Informationen im Vorfeld der Hauptversammlung. So suchte man beispielsweise einen Geschäftsbericht auf der Homepage vergeblich ebenso wie die in der Vergangenheit üblichen quartalsweisen Berichterstattungen. Dass diese nach wie vor erstellt werden, zeigt ein Blick in die im Internet abrufbaren SEC-Filings der MFC, wo der interessierte Investor die gewünschten Informationen mit etwas Mühe und in englischer Sprache nachlesen kann. Was nun dagegen spricht, diese Informationen auch auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen oder zumindest eine Verlinkung zur SEC vorzunehmen, erschließt sich dem Betrachter nicht.



Der Verlauf der Hauptversammlung spricht leider für sich und bedarf eigentlich keiner zusätzlichen Kommentierung. Festzuhalten bleibt aus Sicht des Verfassers jedoch, dass man seitens der Verwaltung und hier insbesondere seitens der rechtlichen Berater des Unternehmens, die teilweise ohne zuzuordnende Funktionen Ausführungen gegenüber dem Auditorium gemacht haben, um es sehr freundlich zu formulieren, nicht wirklich Schritte zur Deeskalation der Lage eingeleitet hat. Für diese Einschätzung sprechen sicherlich auch die Androhung rechtlicher Schritte sowie die Einleitung einer Strafanzeige gegen einen Aktionär, welcher um Einlass in die Geschäftsräume gebeten hat, um sich einen Geschäftsbericht abzuholen. Eine abschließende Wertung möchte der Autor bezüglich dieses Sachverhalts nicht vornehmen, in der Außenwirkung erzeugt dieser aber, egal, ob die Aussagen der Verwaltung oder des Aktionärs zutreffen, keinen guten Eindruck und hat nicht zuletzt zur erheblichen Eskalation auf der Hauptversammlung beigetragen.



Interessierte Investoren sollten vor möglichen weiteren Dispositionen zunächst die nun erneut stattfindende ordentliche Hauptversammlung abwarten. Positiv zu werten ist sicherlich die klare Aussage, dass seitens des Mehrheitsaktionärs nicht an einen Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre gedacht wird.


Kontaktadresse



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Veröffentlichungsdatum: 04.08.2004 - 09:25
Redakteur: ala
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