Den wesentlichen europäischen Herstellern von Selbstdurchschreibepapier sind Beschwerdepunkte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zugestellt worden. Auch die Zanders Feinpapiere AG hat eigenen Angaben zufolge diese Unterlagen erhalten. Darin wird der Vorwurf erhoben, dass Artikel 81 Absatz 1 des EG-Vertrages und Artikel 53 Absatz 1 des EWR-Abkommens verletzt worden seien.
Die Kommission habe sich vorbehalten, für den Fall, dass Zanders die Vorwürfe nicht entkräften kann, ein Bußgeld zu erlassen. Derzeit können noch keine Angaben gemacht werden, ob und wie wahrscheinlich die Verhängung einer Geldbuße ist. Zanders habe strenge Prinzipien auch zum Wettbewerbsverhalten und werde den Vorwurf sorgfältig prüfen und gegenüber der Kommission innerhalb der gesetzten Frist von vier Monaten Stellung beziehen, hieß es.
Veröffentlichungsdatum:
03.08.2000
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09:55
Redakteur:
rpu