Entsprechend dem Hauptversammlungsbeschluß orientiert sich der Erwerbspreis je Aktie am Mittelwert der Einheitskurse der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb. Dieser Erwerbspreis darf den Mittelwert um nicht mehr als fünfundzwanzig Prozent unter- bzw. um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten.
Der B.U.S-Vorstand hält ein Investment in die eigene Aktie unter Renditegesichtspunkten bei den derzeitigen Börsenkursen der Stamm- und Vorzugsaktien für vorteilhaft.