Steag HamaTech hatte am 10. Juli eine Ad-hoc Mitteilung und eine gleichlautende Pressemitteilung veröffentlicht. Diese enthielt die folgenden Sätze: "Darüber hinaus geht Steag HamaTech davon aus, dass das Patent von Basler als solches nicht rechtsbeständig ist, da es lediglich den zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits langjährigen Stand der Technik beschreibt. Patentfähig seien Technologien jedoch nur dann, wenn sie gegenüber dem aktuellen Stand der Technik eine wirkliche Innovation darstellen. Hiervon geht Steag HamaTech allerdings nicht aus."
Konkurrent Basler nahm nun den Angaben zufolge Anstoß an der obigen Formulierung. Der Steag-Vorstand reagiert darauf mit folgender Korrektur obiger Passage: "Darüber hinaus geht Steag HamaTech davon aus, dass das Patent von Basler als solches nicht rechtsbeständig ist, da es lediglich den zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits langjährigen Stand der Technik beschreibt. Patentfähig seien Technologien jedoch nur dann, wenn sie zum Anmeldezeitpunkt neu und erfinderisch sind. Hiervon geht Steag HamaTech allerdings nicht aus."
Veröffentlichungsdatum:
14.07.2000
-
08:15
Redakteur:
rpu