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Holsten-Brauerei darf "König-Pilsener&qu - Die Marke "Ratsherrn" muß im Gegen
Die Holsten-Brauerei AG darf die Anfang des Jahres erworbene König-Brauerei GmbH & Co KG übernehmen, muss dafür im Gegenzug aber die Marke Ratsherrn abgeben. Diese Entscheidung habe das Bundeskartellamt getroffen, hieß es.

Die notwendige Trennung sei von der Behörde mit der Verhinderung einer zu großen Marktmacht in Hamburg und Schleswig-Holstein begründet worden. Die Auflage sei zwar bedauerlich, allerdings besitze die Premiummarke König-Pilsener "eine solche strategische Bedeutung, dass wir bereit sind, die Gastronomiemarke Ratsherrn anderen Händen zu überlassen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Andreas Rost.

Die von der Holsten-Gruppe unabhängige Hamburger Ratsherrn Vertriebsgesellschaft mbH soll ab dem 1. Oktober die Marke übernehmen und das Bier außerhalb des Konzerns brauen lassen. Die Marke wird den Angaben zufolge seit 1996 bei der heutigen Holsten-Tochter Bavaria-St. Pauli-Brauerei gebraut. Als Ausgleich für die künftig entfallende Produktion soll Holsten in gleicher Menge andere Produkte der Gruppe in der Bavaria-Braustätte in Hamburg herstellen. Dies garatiere die Kompensation bis zum 1. Januar 2004, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 17.07.2000 - 15:30
Redakteur: rpu
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