Der Beschluss sieht vor, dass eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt bis zu 32.744.728 Euro am Grundkapital der Gesellschaft erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis pro Aktie darf den maßgeblichen Börsenkurs der Continental-Aktie um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der betroffenen Aktien.