Für das Geschäftsjahr 1997 ergibt sich somit ein Fehlbetrag von minus 21,4 Mio. DM. Der nun nichtige Abschluß hatte auf plus 8,5 Mio. DM gelautet. Für 1998 wurde ein Fehlbetrag von minus 43,3 Mio. DM festgestellt. Der nichtige Abschluß hatten ein positives Ergebnis von plus 10,4 Mio. DM ausgewiesen.
Für das Geschäftsjahr 1999 wird bei Umsätzen in Höhe von 263,8 Mio. DM ein Jahresüberschuß in Höhe von 10,5 Mio. DM (überwiegend außerordentliche Erträge: Sanierungsbeiträge 45 Mio. DM und Vereinbarung mit Herrn Kostrewa 10,3 Mio. DM) ausgewiesen. Der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag in 1999 bei 41,0 Mio. DM (davon rund 11 Mio. DM für Sonderposten wie z.B. Restrukturierung).
Mit einem Eigenkapital von rd. 35 Mio. DM (rund 20 Prozent) verfügt die Refugium Holding AG eigenen Angaben zufolge nach dieser Bilanzbereinigung über ausreichend Substanz, um den Restrukturierungsprozeß erfolgreich zu Ende zu führen.
Mit der Vorlage dieser neu erstellten Bilanzen ist für Refugium der größte Teil des Themas "Altlasten" beendet. Die Schadensersatzansprüche gegen die Alt-Vorstände wurden mit Klageschrift vom 3. Juli 2000 beim Landgericht Bonn rechtshängig gemacht.