Nach sorgfältiger Prüfung durch die von Steag HamaTech eingeschalteten Patentanwälte geht das Unternehmen allerdings davon aus, dass der Steag Scanner das Basler-Patent nicht verletzt. Darüber hinaus geht Steag HamaTech davon aus, dass das Patent von Basler als solches nicht rechtsbeständig ist, da es lediglich den zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits langjährigen Stand der Technik beschreibt. Patentfähig seien Technologien jedoch nur dann, wenn sie gegenüber dem aktuellen Stand der Technik eine wirkliche Innovation darstellen. Hiervon geht Steag HamaTech allerdings nicht aus.