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730900
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Steag HamaTech reicht Nichtigkeitsklage gegen Basl - Diese Nichtigkeitsklage habe sich als notwendig
Steag HamaTech AG hat beim Bundespatentgericht in München eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Basler Patents DE 4434475 C2 eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage habe sich als notwendig erwiesen, nachdem Basler AG Steag HamaTech AG über eine angebliche Verletzung dieses Patents durch die Scanner SC 2000 der Steag HamaTech Tochter STEAG Eta Optik GmbH informiert habe.

Nach „sorgfältiger Prüfung“ durch die von Steag HamaTech eingeschalteten Patentanwälte geht das Unternehmen allerdings davon aus, dass der Steag Scanner das Basler-Patent nicht verletzt. Darüber hinaus geht Steag HamaTech davon aus, dass das Patent von Basler als solches nicht rechtsbeständig ist, da es lediglich den zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits langjährigen Stand der Technik beschreibt. Patentfähig seien Technologien jedoch nur dann, wenn sie gegenüber dem aktuellen Stand der Technik eine wirkliche Innovation darstellen. Hiervon geht Steag HamaTech allerdings nicht aus.



Veröffentlichungsdatum: 10.07.2000 - 09:01
Redakteur: rpu
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