Im Hinblick auf die erforderliche Umgliederung der Gewinnrücklagen soll der am 24. August in Würzburg stattfindenden Hauptversammlung zudem die Sonderausschüttung von 0,53 Euro je Stamm- bzw Vorzugsaktie vorgeschlagen werden, hieß es in der ad-hoc Mitteilung des Unternehmens.
Diese Sonderausschüttung soll über das Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, d.h. durch eine auf der Hauptversammlung zu beschließende Kapitalerhöhung, dem Unternehmen wieder zufließen, hieß es.