Der Aktienkaufvertrag der ATB Antriebstechnik AG mit der GBI, Gesellschaft für industriepolitische Maßnahmen GmbH, betreffend die Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an der ATB Austria Antriebstechnik AG an die GBI wird auf Wunsch der GBI bis 31. Juli 2000 nicht vollzogen. Dies teilte das Unternehmen heute mit.
Gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der ATB Antriebstechnik AG vom 23. Mai 2000 hätten Kleinaktionärsver-treter Anfechtungsklagen angekündigt, hieß es.
Veröffentlichungsdatum:
30.06.2000
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11:46
Redakteur:
rpu