Diese Maßnahme sei vor allem zum Schutz der Kleinanleger erforderlich, die sich wahrscheinlich erst aufgrund dieser zu erwartenden Bestätigungen eine ausreichende Gewissheit darüber verschaffen können, dass die gegen die Gesellschaft und ihre Organe erhobenen Vorwürfe haltlos sind, hieß es aus der Foris-Zentrale.
Vorstand und Aufsichtsrat konnten nach Foris-Angaben inzwischen der Staatsanwaltschaft durch Vorlage ihrer Depotauszüge nachweisen, dass sie nach dem Börsengang der Gesellschaft keinerlei Aktien der Foris AG verkauft oder gekauft haben.