Der Vorschlag der Verwaltung, "mit Ausnahme von Herrn Dr. Franken" Entlastung zu erteilen, löste bei außenstehenden Aktionären heftigen Widerspruch aus. Unstimmigkeiten innerhalb des Gremiums seien kein Thema für Hauptversammlungen, sondern sollten auf andere Art und Weise ausgestragen werden, sagte ein Sprecher. Das gelte für "Familienunternehmen" in besonderem Maße.
Aufsichtsratsvorsitzender Arnold Picot begründete den Nichtentlastungsantrag mit unüberbrückbaren Gegensätzen. Walter Franken, der als Vertrauter der opponierenden Erbinnen gilt, habe gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Das Landgericht und inzwischen auch das Oberlandesgericht Braunschweig hätten die Vorwürfe der Pflichtverletzung bestätigt und eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar bezeichnet.