Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eV (DSW) will gegen einen Hauptversammlungsbeschluss der SER Systeme AG gerichtlich vorgehen. Das Unternehmen hat sich ein nach Ansicht der DSW "kaum zur Nachahnung geeignetes Options-Programm für Vorstände und Führungskräfte" genehmigen lassen. Hiernach sei die Führungsriege der SER nach der gesetzlich vorgeschriebenen Haltefrist von zwei Jahren selbst bei einem 20-prozentigen Kursrückgang zur Ausübung der Optionen berechtigt. Dies sei möglich, weil der Ausübungspreis je Aktie auf den um 40 Prozent reduzierten Kassakurs vom 30. Dezember 1999 festgelegt wurde, so die DSW.
Für die dem Modell zu Grunde liegende Anforderung einer jährlichen Kurssteigerung von mindestens zehn Prozent sei aber eben dieser reduzierte Kurs maßgebend. Dies stehe im krassen Widerspruch zum Sinn und Zweck eines Stock-Options-Programms und damit einer leistungsgerechten Entlohnung von Führungskräften, so die Schutzvereinigung weiter. Mit dem bei SER installierten Optionsmodell würden keinerlei Leistungsanreize gesetzt, hieß es.
Veröffentlichungsdatum:
28.06.2000
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12:28
Redakteur:
rpu